Mit dem neuen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ist im Juli 2006 in Deutschland die EU-Rahmenrichtlinie 2003/59/EG umgesetzt worden. Sie Macht Vorgaben für die Ausbildung für Berufskraftfahrer.
Die Prüfung für Ihre beschleunigte Grundqualifikation legen Sie bei der IHK ab.
Inhalte
Dauer
174 h Theorie à 45 Min
10 h Praxis à 60 Min
Teilnehmerkreis
Kraftfahrer von KOM, die nach dem 10.09.2008 ihre Fahrerlaubnis der Klasse D1 oder D erworben haben.
Abschluss
Schriftliche Prüfung bei der IHK (90 Min)
Hinweis
Zu den gewerblichen Fahrten im Personenverkehr zählen grundsätzlich alle Fahrten mit einem KOM (mit mehr als 8 Fahrgastplätzen), soweit sie nicht privater Natur sind.
Sie dürfen bereits mit 21 Jahren (nach erfolgreicher medizinsch psychologischen Untersuchung) einen KOM im Linienverkehr (bis 50 km Linienlänge) fahren.