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Beschleunigte Grundqualifikation LKW

Mit dem neuen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ist im Juli 2006 in Deutschland die EU-Rahmenrichtlinie 2003/59/EG umgesetzt worden. Sie Macht Vorgaben für die Ausbildung für Berufskraftfahrer.

Die Prüfung für Ihre beschleunigte Grundqualifikation legen Sie bei der IHK ab.


Inhalte

  • Sicherheitsregeln für rationelles Fahren
  • Fahrphysik
  • wirtschaftliche Fahrweise
  • Sicherheitsausstattung
  • Fahrgastsicherheit und -komfort
  • Sozialvorschriften des Personenkraftverkehrs
  • Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Gesundheit, Ergonomie
  • Verhalten in Notfällen
  • Image
  • Kommunikation
  • Marktordnung
  • Praktisches Fahren

Dauer
174 h Theorie à 45 Min
10 h Praxis à 60 Min


Teilnehmerkreis
Kraftfahrer von KOM, die nach dem 10.09.2008 ihre Fahrerlaubnis der Klasse D1 oder D erworben haben.

Abschluss
Schriftliche Prüfung bei der IHK (90 Min)

Hinweis
Zu den gewerblichen Fahrten im Personenverkehr zählen grundsätzlich alle Fahrten mit einem KOM (mit mehr als 8 Fahrgastplätzen), soweit sie nicht privater Natur sind.


Ihr Nutzen

  • Sie erwerben die für Neueinsteiger erforderliche Grundqualifikation.
  • Sie dürfen bereits mit 21 Jahren einen KOM im Linienverkehr (bis 50 km Linienlänge) fahren.
  • Sie kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen im Personenverkehr.